Führung durch das Hauptgebäude der Universität Wien
Details
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Führungen finden jeden Samstag und Donnerstag (außgenommen an Feiertagen) statt.
Treffpunkt für die Führungen ist die Aula des Hauptgebäudes, 1010 Wien, Universitätsring 1.
Donnerstag:
18:00 Uhr - Deutsch
Samstag:
10:30 Uhr - Deutsch
11:30 Uhr - Englisch
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Kosten für die Führung betragen € 5,00 pro Person.
(Ermäßigungen für Studierende, Schüler*innen, Zivil- und Grundwehrdiener*, Senior*innen und Mitarbeiter*innen der Universität Wien)
Die Karten sind beim Portier erhältlich.
Gerne können auch private Gruppenführungen durch das Hauptgebäude der Universität Wien gebucht werden.
Die Führung dauert ca. 1 Stunde.
Kosten: € 55,00 pro Gruppe (max. 25 Personen)
Stornobedingungen: Stornierungen die bis zu 14 Tage vor der Führung erfolgen, sind kostenfrei. 14 – 3 Tage vor der Leistung: 50 % des vereinbarten Führungsentgeltes. Unter 3 Tage vor Leistung bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgeltes.
Die Universität Wien bietet für Schüler*innen Führungen durch das Hauptgebäude an. Der Rundgang durch die Alma Mater Rudolphina ist ein beliebter Programmpunkt im Rahmen der "Wien-Woche", bei der die jungen Menschen ihre Bundeshauptstadt näher kennen lernen.
Die Führung dauert ca. 1 Stunde und umfasst - ausgehend von der Aula - den Großen Festsaal (nach Verfügbarkeit) und den Lesesaal der Universitätsbibliothek. Im Arkadenhof haben die Schüler*innen die Möglichkeit, den Spuren berühmter österreichischer Wissenschaftler*innen zu folgen.
Ergänzend dazu können auch Infovorträge des Studien- und Lehrwesens zum Thema Studieren an der Universität Wien gebucht werden.
Kosten: € 35,00 pro Schulgruppe (max. 30 Personen)
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei diesen Führungen keine spezifischen Informationen zum Studium vermittelt werden.
Stornobedingungen: Stornierungen die bis zu 14 Tage vor der Führung erfolgen, sind kostenfrei. 14 – 3 Tage vor der Leistung: 50 % des vereinbarten Führungsentgeltes. Unter 3 Tage vor Leistung bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgeltes.